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AGB

Kurz und klar

  • Es fallen keine Aufnahmegebühren, laufenden Pauschalen oder Mindestmengen an. Es wird ausschließlich eine monatliche Gebühr pro aktiv abgerechneter Person berechnet.
  • Fitnessstudios zahlen 2,00 € netto pro aktiv abgerechneter Person und Monat.
  • Arbeitgeber zahlen 2,00 € netto pro aktiv abgerechneter Person und Monat.
  • Frühbucher-Vorteil: Studios und Arbeitgeber, die sich bis zum 31.12.2025 registrieren, zahlen dauerhaft je 1,50 € netto pro aktiv abgerechneter Person und Monat.
  • jobfit100 zieht die Arbeitgeberanteile monatlich ein und leitet sie ohne Abzüge an die jeweils berechtigten Fitnessstudios weiter.

Begriffsbestimmungen

  • jobfit100: Betreiber des Portals zur digitalen Abrechnung von Arbeitgebermitgliedschaften im Rahmen des Firmenfitnessmodells jobfit100.
  • Portal: Die von jobfit100 bereitgestellte Webanwendung.
  • Fitnessstudio (Studio/Gym): Vertragspartner des Mitglieds für Trainingsleistungen, Teilnehmer am Firmenfitnessmodell jobfit100 und Empfänger der Zahlungen.
  • Arbeitgeber: Unternehmen, Arbeitgeber des Mitglieds bzw. Mitarbeitenden, Teilnehmer am Firmenfitnessmodell jobfit100 und Zahlungspflichtiger.
  • Mitglied/Mitarbeitender: Natürliche Person, Mitglied eines Studios und Mitarbeitender eines Arbeitgebers, Teilnehmer am Firmenfitnessmodell jobfit100 und Begünstigter der Arbeitgeberleistung.
  • Ansprechpartner: Jedes Studio und jeder Arbeitgeber benennt eine Person als Ansprechpartner, die das jeweilige Konto verwaltet und für dessen Nutzung verantwortlich ist.
  • Arbeitgeberanteil (Fixbetrag): Vom Arbeitgeber gewährter monatlicher Eurobetrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 8 Abs. 4 EStG) für die Arbeitgebermitgliedschaft. Liegt der Betrag unter 50 € (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG), kann er als Sachbezug gelten. Barauszahlung, Entgeltumwandlung und freie Verwendbarkeit sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf eine bestimmte steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung besteht nicht; jobfit100 übernimmt hierfür keine Haftung.
  • Arbeitgebermitgliedschaft: Entsteht für jedes Mitglied bei dessen Registrierung. Sie bildet den vertraglichen Rahmen zwischen Arbeitgeber und Studio zur Abrechnung des Arbeitgeberanteils über das Portal.
  • Abrechnungsübersicht: Integraler und dynamischer Bestandteil der Arbeitgebermitgliedschaft. Sie wird bei jeder Änderung automatisch neu erzeugt und enthält einen zeit- und signaturgestempelten Nachweis der jeweils gültigen Abrechnungsdaten. Jede Abrechnungsübersicht ist eindeutig einer Arbeitgebermitgliedschaft zugeordnet.
  • Aktiv abgerechnet: Im jeweiligen Kalendermonat besteht eine gültige Arbeitgebermitgliedschaft, und es wurde mindestens eine Abrechnungsposition über jobfit100 erzeugt.

Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung des Portals jobfit100 sowie die Rechte und Pflichten zwischen jobfit100 und den Nutzern (Studios, Arbeitgeber und Mitarbeitende) im Sinne des Geschäftszwecks. Geschäftszweck ist die digitale, automatisierte und studio- als auch arbeitgeberübergreifende Abrechnung von Arbeitgebermitgliedschaften für Mitglieder/Mitarbeitende im Rahmen des Firmenfitnessmodels jobfit100.

Leistungen von jobfit100

  • jobfit100 stellt das Portal mit allen für den Geschäftszweck erforderlichen Funktionen bereit, insbesondere zur:
    • Registrierung sowie Rollen- und Datenverwaltung,
    • Zuordnung von Arbeitgeber, Mitglied und Studio,
    • Erstellung der Arbeitgebermitgliedschaften,
    • Durchführung der Abrechnung, Benachrichtigungen und Erzeugung der Abrechnungsübersichten, technischen Organisation der Zahlungsflüsse.
  • jobfit100 sorgt für das fristgerechte monatliche Einziehen der Arbeitgeberanteile beim Arbeitgeber (per SEPA-Lastschrift oder Überweisung) sowie für die fristgerechte Auszahlung der Arbeitgeberanteile an die Fitnessstudios per Überweisung.
  • jobfit100 ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), sondern eine technische Schnittstelle, die Abrechnungsprozesse zwischen den Parteien initiiert und organisiert.

Leistungen von Fitnessstudios

Fitnessstudios verpflichten sich zu:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Abrechnungsdaten und Gewährleistung deren Richtigkeit und Aktualität,
  • Erfüllung aller im Portal vorgesehenen Aufgaben (z. B. Freigaben, Ablehnungen, Datenpflege),
  • fristgerechter Zahlung der Plattformgebühr gemäß Ziffer 1,
  • vertraulicher Behandlung der Zugangsdaten; Handlungen über das Konto gelten als eigene,
  • ordnungsgemäßer Erfüllung der Arbeitgebermitgliedschaften.
  • Der benannte Ansprechpartner haftet im Namen des Studios für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten.

Leistungen von Arbeitgebern

Arbeitgeber verpflichten sich zu:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Abrechnungsdaten und Gewährleistung deren Richtigkeit und Aktualität,
  • Erfüllung aller im Portal vorgesehenen Aufgaben (z. B. Freigaben, Ablehnungen, Datenpflege),
  • fristgerechter Zahlung der Plattformgebühr gemäß Ziffer 1
  • vertraulicher Behandlung der Zugangsdaten; Handlungen über das Konto gelten als eigene,
  • ordnungsgemäßer Erfüllung der Arbeitgebermitgliedschaften.
  • Der benannte Ansprechpartner haftet im Namen des Arbeitgebers für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten.

Leistungen von Mitarbeitenden

Mitarbeitende verpflichten sich zu:

  • Bereitstellung aller erforderlichen personenbezogenen und abrechnungsrelevanten Daten,
  • Gewährleistung der Richtigkeit und Aktualität dieser Daten,
  • Erfüllung der im Portal vorgesehenen Aufgaben (z. B. Anfragen, Datenpflege),
  • vertraulicher Behandlung der Zugangsdaten; Handlungen über das Konto gelten als eigene.
  • Mitarbeitende haften im eigenen Namen für die Erfüllung dieser Pflichten.

Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungen

  • Plattformgebühr: 2,00 € netto pro aktiv abgerechneter Person und Monat (je Studio und Arbeitgeber).
  • Fälligkeit: Zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats.
  • Rechnungsstellung: Erfolgt monatlich. Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Kosten für Rücklastschriften oder Bearbeitungsgebühren können weiterbelastet werden, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich des Zahlungspflichtigen liegt.
  • Aufrechnung und Zurückbehaltung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  • Zahlungsweg: Erfolgt die Zahlung der Plattformgebühr oder der Arbeitgeberanteile per Überweisung statt per SEPA-Lastschrift, wird eine Unkostenpauschale von 5 € netto pro Monat erhoben.
  • Begründung: Das Portal steht für Einfachheit, Sicherheit und Automatisierung, was durch den SEPAZahlungsweg effizient gewährleistet wird.

Datenschutz

  • Alle Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
  • jobfit100, Arbeitgeber und Fitnessstudios handeln jeweils als eigenständige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
  • Die Datenschutzerklärung von jobfit100 (abrufbar unter www.jobfit100.de/datenschutz) ist Bestandteil dieser AGB.

Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

  • jobfit100 erbringt seine Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, garantiert jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit.
  • Wartungsarbeiten oder Updates können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; jobfit100 informiert hierüber rechtzeitig.
  • Änderungen oder Erweiterungen der Funktionen sind zulässig, sofern keine unzumutbare Schlechterstellung wesentlicher Funktionen eintritt.
  • jobfit100 kann Funktionen oder Strukturen anpassen, optimieren oder erweitern, sofern der Hauptzweck – die digitale Abrechnung von Firmenfitnessmitgliedschaften – gewahrt bleibt.

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  • Sämtliche Rechte am Portal, an Marken, Inhalten und Software verbleiben bei jobfit100.
  • Nutzer erhalten für die Dauer der Vertragsbeziehung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.
    • Unzulässig sind insbesondere:
    • Reverse Engineering,
    • Scraping oder automatisiertes Auslesen,
    • Überlassen des Zugangs an unbefugte Dritte.

Haftung

jobfit100 haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet jobfit100 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

Eine Haftung für Leistungsstörungen Dritter (z. B. Banken oder Zahlungsdienstleister) ist ausgeschlossen, sofern keine eigene Pflichtverletzung von jobfit100 vorliegt.

Laufzeit und Kündigung

  • Die Portalnutzung läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Arbeitgebermitgliedschaften: Können bis zum 15. des laufenden Monats mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden (für Mitarbeitende, Studios und Arbeitgeber).
  • jobfit100-Konto:
    • Mitglieder: Kündigung bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende.
    • Studios und Arbeitgeber: Kündigung bis zum 15. des Vormonats mit Wirkung zum Ende des Folgemonats.
  • Fristlose Kündigung: Bei wiederholtem Zahlungsverzug, unzulässiger Nutzung oder erheblichen Datenschutzverstößen.

Änderungen dieser AGB

  • jobfit100 kann diese AGB anpassen, wenn sachliche Gründe vorliegen (z. B. geänderte Rechtslage, Sicherheits- oder Funktionsanpassungen).
  • Studios und Arbeitgeber werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widersprechen sie nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als genehmigt.
  • Für Mitglieder gelten Änderungen, soweit sie die Nutzung des Portals betreffen.

Vertraulichkeit

Preis-, Gebühren- und Vertragsmodelle, technische Informationen sowie Daten Dritter sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen oder Partnerverträge gehen diesen AGB vor.
  • Textform genügt: E-Mail oder digitale Signatur sind ausreichend. Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie an die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurden.
  • Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.